Vereinsversicherungen

Dieser Informationsdienst von Kaufbeuren-aktiv soll den Vereinen als allgemeine Information dienen und hebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit bzw. juristische Empfehlung.

Versicherungs-ABC für Vereine

Worüber Sie sich als Vorstand eines Vereines auf jeden Fall informieren sollten

Ob Sportverein, Wandergemeinschaft oder Selbsthilfegruppe - die Deutschen organisieren sich gern in Vereinen. So gibt es derzeit in Deutschland ca. 544.000 Vereine.

Ein besonderer Blick sollte, gerade wenn man im Vorstand eines Vereines tätig ist, auf die Absicherung der verschiedensten Risiken, welche aus dem Vereinsbetrieb erwachsen, gerichtet sein. Denn auch ein Verein unterliegt, genauso wie ein Wirtschaftunternehmen oder eine Privatperson, den Bestimmung unserer Gesetze.

Hieraus erwächst den Vereinen die Verpflichtung, sich mit dem Thema „Versicherungen“ auseinander zu setzten.

Grundsätzlich gibt es einige Versicherungsarten, welche hier beschrieben werden sollen. Diese Information kann dennoch nur einen Überblick geben und erhebt nicht den Anspruch, die Themen vollständig und abschließend zu behandeln.

1.    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:
Vorstandsmitglieder repräsentieren als Organmitglieder den Verein. Sie sind für die Beachtung der Vereinssatzung und aller gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Was viele nicht wissen: Auch bei einem eingetragen Verein, welcher zunächst nur mit seinem Vereinsvermögen haftet, läuft der Vorstand unter Umständen Gefahr, mit seinem persönlichen Vermögen für den Schaden haften zu müssen. Dies gilt auch für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder. Ein Irrtum kann schnell teuer werden. Stellen Sie sich vor, der Vereinsvorsitzende mietet einen Saal für das jährliche Vereinsfest an. Kurz vor dem Termin stellt sich heraus, dass er sich im Datum geirrt hat. Nun müssen etwaige Stornokosten getragen und ein Ersatzsaal gemietet werden, welcher weitere Kosten verursacht. Oder für den Umbau des Vereinsheimes werden öffentliche Mittel nicht oder zu spät beantragt und der Verein erleidet dadurch finanzielle Einbußen. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hilft dieses Risiko zu schließen und schützt das Vereinsvermögen.

2.    Vereinshaftpflichtversicherung:
Über eine Vereinshaftpflichtversicherung sind der Verein und seine Mitglieder abgesichert, wenn aus der Vereinstätigkeit ein Dritter zu Schaden kommt. Hierüber sind sowohl Personen- als auch Sachschäden abgedeckt.

Die Haftpflichtversicherung erfüllt in diesem Zusammenhang drei wesentliche Aufgaben im Schadenfall:

1. sie prüft die Haftungsfrage dem Grunde nach
2. sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab und
3. sie befriedigt berechtigte Ansprüche.

Diese ist wohl mit die wichtigste Versicherung, da man nach dem BGB in unbegrenzter Höhe für ein schuldhaftes Handeln und den daraus resultierenden Schaden haftet. Über die Vereinshaftpflicht ist der reguläre Vereinsbetrieb abgesichert und alles was mit dem Vereinsleben zusammenhängt, wie z.B. ein Tag der offenen Türe oder ein Vereinsausflug. Auch das reine Betriebsstättenrisiko und die Haushaftpflicht für das eigene Vereinsheim sind gedeckt.

Ein besonderes Augenmerk ist auf die Tierhaltung zu legen. Egal, ob der Verein eigene Tiere besitzt oder Tiere der Mitglieder (z.B. Pferde oder Hunde) für den Vereinszweck vorhanden sind: Hier haftet man nicht nach dem „Verschuldensprinzip“, sondern auf Basis der „Gefährdungshaftung“. Dies bedeutet, dass man für einen durch einen Hund verursachter Schaden grundsätzlich haftet, auch wenn man alles richtig gemacht hat. Sicherlich wird immer die Möglichkeit des Mitverschuldens des Anspruchsstellers zu prüfen sein. Und gerade deshalb ist es besonders wichtig, hier seinen Versicherungsschutz entsprechend zu gestalten.

3.    Veranstaltungshaftpflicht:
Die oben beschriebene Vereinshaftpflichtversicherung bezieht sich auf alle Aktivitäten, die durch den Vereinszweck vorgegeben sind.

Das heißt aber: Nicht alle Veranstaltungen, die Vereine durchführen, sind automatisch über die Vereinshaftpflicht abgesichert.

Für besondere Risiken, wie z.B. das Aufstellen eines Maibaumes, müssen in der Regel spezielle Vereinbarungen getroffen werden. Aber auch schon für die Stadtolympiade, welche der Musikverein ausrichtet, kann die reguläre Vereinshaftpflicht nicht mehr ausreichend sein.

Daher sollte im Vorfeld von Veranstaltungen beim betroffenen Versicherer immer geklärt werden, inwieweit die bestehende Vereinshaftpflichtversicherung solche Risiken mit abdeckt und gegebenenfalls eine Erweiterung des Vertrages bzw. eine kurzfristige Haftpflichtversicherung für dieses spezielle Ereignis in Betracht gezogen werden.

3.    Rechtsschutzversicherung:
Eine Rechtsschutzversicherung mag ebenfalls eine sinnvolle Investition sein, da es passieren kann, dass man im Rahmen seiner Vereinstätigkeit eine Ordnungswidrigkeit begeht, oder sogar im Mittelpunkt einer strafrechtlichen Verfolgung steht.

Der Versicherer sorgt dafür, dass das Mitglied seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann und trägt die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten. Dies sind insbesondere die Vergütung eines für das Mitglied tätigen Rechtsanwalts und die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, welche vom Gericht herangezogen werden.

WICHTIG:
Sowohl zur Haftpflicht, als auch zur Rechtsschutzversicherung ist anzumerken, dass hier weder eine Privathaftpflicht- noch eine private Rechtsschutzversicherung greifen, wenn ein Schadenfall im Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit entstanden ist. Dies ist in den Bedingungen der jeweiligen Versicherer in der Regel sogar explizit ausgeschlossen.

4.    Immobilienversicherung:
Besitzt der Verein ein eigenes Gebäude, welches als Vereinsheim genutzt wird, sollte eine entsprechende Immobilienversicherung vereinbart werden, welche vor den finanziellen Folgen eines Brandes, eines Leitungswasserschadens sowie Sturm- und Hagelschäden schützt. Auch die Absicherung von Elementarschäden ist sinnvoll und wird sogar vom Bayerischen Staatsministerium empfohlen.

5.    Inventarversicherung:
Mit einer Inventarversicherung ist das Hab und Gut, also die gesamte technische und kaufmännische Betriebseinrichtung des Vereines im Vereinslokal gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm/Hagel-, Einbruchdiebstahl-, und Vandalismusschäden sowie Elementarschäden versicherbar.

6.    Unfallversicherung:
Die Unfallversicherung schützt die Mitglieder vor den finanziellen Folgen eines Unglückes, welches sich während der Vereinstätigkeit ereignen kann.

Je nach Vereinszweck und Risikosituation sollten die Mitglieder im Verein, insbesondere bei risikobehafteten Aktivitäten, gegen Unfallfolgen durch eine besondere Vereins-Unfall-Versicherung geschützt werden.

Ob und wie evtl. eine gesetzliche Unfallversicherung einspringt, ist im Einzelfall vom Verein zu prüfen.

Die Vereins-Unfall-Versicherung zahlt im Fall des Todes und der Invalidität (Dauerschaden) ein entsprechend vereinbartes Kapital an den Bezugsberechtigten (in der Regel das betroffene Mitglied, bzw. die Hinterbliebenen). Auch bei Bestehen einer weiteren, z.B. privaten Unfallversicherung, wird eine Entschädigung aus der Vereins-Unfall-Versicherung immer zusätzlich geleistet. Es werden immer alle Mitglieder eines Vereins - ohne Namensnennung - versichert.

7.    Vereinsfahrten-Kaskoversicherung:
Ist man öfters mit dem privaten Pkw für den Verein unterwegs (Vereinsfahrten, Mannschaftstransport und dergleichen) stellt man sich bestimmt die Frage: „Wer bezahlt eigentlich den Schaden an meinem Fahrzeug, wenn bei dieser Fahrt etwas passiert?“

Das Kostenrisiko trägt der Funktionär oder das Mitglied selbst. Soweit eine private Vollkaskoversicherung besteht, wird durch die Abwicklung des Schadens über diese der Schadenfreiheitsrabatt gefährdet. Hier besteht die Möglichkeit eine Vereinsfahrten-Kaskoversicherung zu vereinbaren.

8.    Sportwaffen- bzw. Musikinstrumentenversicherung
Eine besondere Versicherungsform für Schützen- und Musikvereine ist eine Sportwaffen- bzw. Musikinstrumentenversicherung. Über eine derartige Police erhält man Versicherungsleistungen, wenn die Sportwaffe oder das Musikinstrument und dessen Zubehör beschädigt, zerstört oder gestohlen werden.

9.    Bootshaftpflicht- und Kaskoversicherung:
Für die Wassersportfreunde ist es empfehlenswert und meist sogar vorgeschrieben, eine Bootshaftpflichtversicherung für die vereinseigenen Schiffe abzuschließen. Auch eine Kaskoversicherung, gerade für höherwertige Sportgeräte, ist empfehlenswert.

Sinnvoll ist es auf jeden Fall, sich an die jeweiligen Dachverbände (soweit vorhanden) zu richten. Diese haben meist spezielle Rahmen- und Gruppenverträge mit der Versicherungswirtschaft abgeschlossen, die Inhalte dieser Verträge sind speziell an die Bedürfnisse der jeweiligen Vereinstätigkeit ausgerichtet. So hat ein Schützenverein eine andere Gefahrenneigung wie ein Verein, welcher sich dem Schachspielen verschrieben hat.

Ist man einem Dachverband angeschlossen, ist es in der Regel so, dass mit dem Mitgliedsbeitrag bereits der Beitrag für die Haftpflicht und den Unfallschutz bezahlt wird und somit der Versicherungsschutz gewährleistet ist. Dies sollte daher vor Abschluss eines Vertrages in Eigenregie im Vorfeld geklärt werden.

Ich wünsche allen Lesern ein gutes Gelingen Ihrer Vereinsarbeit!

Mit besten Grüßen

Ihr
Thomas Schnaubelt

Versicherungskaufmann (IHK)
Fachwirt für Finanzberatung (IHK)

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