Ehrenamtsnachweis

Ein Bayern ohne das ehrenamtliche, freiwillige, bürgerschaftliche Engagement seiner Mitbürgerinnen und Mitbürger im sozialen Bereich? Kaum vorstellbar!

Der Ehrenamtsnachweis in Bayern

Mit dem „Ehrenamtsnachweis Bayern. Engagiert im sozialen Bereich“ möchte die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern den Menschen danken und Anerkennung aussprechen, die sich oft über Jahre hinweg im sozialen Bereich engagiert haben: In einer sozialen Einrichtung, einem Wohlfahrtsverband, in ihrer Pfarrgemeinde oder in der Gemeinde oder einem anderen sozialen Bereich.

Der Träger und seine Organisationen

Die Freien Wohlfahrtsverbände initiierten auf Bayern-Ebene einen eigenen „Trägerkreis Ehrenamtsnachweis Bayern“, der die Berechtigung zur Ausstellung des Ehrenamtsnachweis Bayern an Verbände, Zusammenschlüsse, Organisationen u. a.  grundsätzlich und auf Nachfrage schriftlich erteilt.

Diesem Trägerkreis gehören grundsätzlich nur bayernweit tätige Organisationen (Kirchen, Wohlfahrtsverbände, andere Verbände und Organisationen, das Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement und als Gast im Trägerkreis das Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen) an.

Ein Dokument für erbrachte Leistung

Der Ehrenamtsnachweis dokumentiert ihr Engagement und die dafür eingebrachten Kompetenzen namentlich, dass sie in einer bestimmten Zeit eine bestimmte Tätigkeit (die beschrieben wird) im Rahmen eines ehrenamtlichen, freiwilligen und/oder bürgerschaftlichen Engagements geleistet haben, für die bestimmte Fähigkeiten (Kompetenzen) nötig waren.

Außerdem werden Aus- und Fortbildungen, die im Zusammenhang mit dem ehrenamtlichen, freiwilligen und/oder bürgerschaftlichen Engagement absolviert wurden, bescheinigt.

Alle weiteren Informationen zum Ehrenamtsnachweis und seinem Träger erhalten Sie unter www.ehrenamtsnachweis.de.