Steuererleichterungen für engagierte Bürger

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. September 2007 dem Gesetz zur weiteren Stärkung
des bürgerlichen Engagements zugestimmt. Durch umfangreiche Steuererleichterungen
werden die rund 23 Millionen Ehrenamtlichen in Deutschland weiter gefördert.

Das Gesetz erhöht zum Beispiel Übungsleiterfreibeträge und führt einen Freibetrag für
Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen oder kirchlichen Bereich ein.

Das Gesetz tritt größtenteils rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft, kann also für das ganze
Jahr geltend gemacht werden.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Bundesfinanzministerium:
Tel.: 03018/682-3300 oder per Mail: buergerreferat@bmf.bund.de