Erweitertes Führungszeugnis bei ehrenamtlicher Zusammenarbeit mit Jugendlichen
Erweitertes Führungszeugnis bei ehrenamtlicher Zusammenarbeit mit Jugendlichen
Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes vom 01.01.2012 sind die Jugendämter verpflichtet, auch mit den Trägern der freien Jugendhilfe Vereinbarungen zum Kinderschutz abschließen, die ihre Angebote und Leistungen mit Hilfe von Ehrenamtlichen erbringen. Mit der Vereinbarung verpflichtet sich der Träger/der Verein, sich von ehrenamtlich tätigen Personen, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsichtnahme vorlegen zu lassen. Personen, die einschlägig vorbestraft sind, sind von ihrer Tätigkeit auszuschließen.
Im Download-Bereich auf der Seite "Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche" der Stadt Kaufbeuren erhalten Sie folgende Unterlagen:
- Ein Merkblatt, dem Sie die wesentlichen Punkte der gesetzlichen Regelung entnehmen können und das weitere Fragestellungen beantwortet.
- Die mit dem Stadtjugendamt zu treffende Vereinbarung nebst Anlagen in zweifacher Ausfertigung. In Anlage 2 haben wir aufgelistet, für welche konkreten Tätigkeiten ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird. Bitte beachten Sie, dass die Liste nicht abschließend ist, sondern evtl. auch einer späteren Ergänzung bedarf.
- Ein Formblatt, mit dem Sie Ihrer ehrenamtlich tätigen Person bestätigen können, dass diese ein erweitertes Führungszeugnis benötigt und das in der Stadt Kaufbeuren gleichzeitig als Antrag zur Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses genutzt werden kann.
- Ein Merkblatt zur Kostenfreiheit eines erweiterten Führungszeugnisses bei Ehrenamtlichen.
- Eine Excel-Liste, in der Sie die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses vermerken können. In der Liste können Sie die Daten zur Person und zum aktuellen erweiterten Führungszeugnis eingeben, automatisch wird dann das Feld gefüllt, bis wann die ehrenamtlich tätige Person erneut ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen muss.
<<< hier erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen zum Download (kaufbeuren.de)
Quelle: Stadt Kaufbeuren / Jugendamt / staatliches Wächteramt