Pauschalvertrag mit der GEMA - Erweiterung 2024

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Mit der Unterzeichnung des Pauschalvertrags mit der GEMA im vergangenen Jahr hat der Freistaat Bayern einen großen Schritt zur weiteren Stärkung des Ehrenamts in Bayern gemacht. Aus den gewonnenen Erkenntnissen des vergangenen Jahres hat dieser nun gemeinsam mit der GEMA Anpassungen am Pauschalvertrag vorgenommen und diesen erweitert: mehr Nutzungsberechtigte – mehr Veranstaltungen – größere Veranstaltungsfläche. Dies kommt allen ehrenamtlich Engagierten in Bayern und allen Engagementbereichen zugute.

Mehr Nutzungsberechtigte
Es können jetzt alle Organisationen von dem Pauschalvertrag profitieren, die gemeinnützige (§ 52 AO), mildtätige (§ 53 AO) oder kirchliche (§ 54 AO) Zwecke verfolgen (bisher nur eingetragene und gemeinnützige Vereine). Dies umfasst nun auch sowohl nicht eingetragene Vereine als auch Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und sonstige gemeinnützige Organisationen.


Mehr Veranstaltungen „Vier für alle“
Es sind nunmehr vier (bisher zwei) Veranstaltungen pro Jahr kostenfrei. Dies gilt auch für rechtlich unselbständige Untergliederungen von Organisationen, sofern diese die allgemeinen Voraussetzungen des Pauschalvertrags erfüllen.


Größere Veranstaltungsfläche
Der Pauschalvertrag gilt für Veranstaltungen bis zu einer Fläche von bis zu 500 qm (bisher 300 qm).


Diese Neuerungen und Erweiterungen gelten rückwirkend zum 1. Januar 2024: Auch bereits seit 1. Januar 2024 durchgeführte und bei der GEMA angemeldete Veranstaltungen, welche die neuen Kriterien erfüllen, sind erfasst.

Damit wird für eine weitere finanzielle Entlastung in Höhe der übernommenen Gebühren gesorgt und es wird durch das leicht zu handhabende Online-Verfahren einen weiteren Schritt zur Entbürokratisierung und Digitalisierung gegangen. Wir schaffen bestmögliche Rahmenbedingungen für das Ehrenamt in Bayern.

 

Eckpunkte des neuen Pauschalvertrags mit der GEMA

Ehrenamtlich tätige und steuerbegünstigte (§§ 52 - 54 AO) Organisationen in Bayern sind berechtigt, ohne Zahlung von GEMA-Gebühren bis zu vier Veranstaltungen jährlich durchzuführen. Die Kosten übernimmt der Freistaat Bayern.

Umfasst sind:

  • Veranstaltungen mit Tonträgern und Livemusik
  • im Innen- und Außenbereich
  • auf einer Veranstaltungsfläche von bis zu 500 qm.

 

  • Die Veranstaltungen müssen kostenfrei sein, d.h. es darf kein Eintritt verlangt wer-den (Spenden dürfen gesammelt werden).

 

Die Organisationen müssen lediglich:

  • eine einmalige digitale Registrierung auf dem Portal der GEMA www.gema.de/portal sowie
  • die Anmeldung der Veranstaltungen vornehmen.

 

Auch mehrtägige Veranstaltungen sind umfasst. Es ist nur eine Anmeldung erforderlich. Wegen geltender Tarife entspricht jeder Tag einer Veranstaltung.

  • Bei allen Anmeldeschritten bietet die GEMA eine einfache Handhabung an. So können wir eine echte Entlastung der Ehrenamtlichen von Bürokratie erreichen.
  • Weitere Informationen gibt es unter www.gema.de/de/musiknutzer/vereine-in-bayern und www.stmas.bayern.de/ehrenamt/pauschalvertrag-gema/index.php
  • Auch Organisationen mit bestehenden Pauschalverträgen profitieren von dem geschlossenen Pauschalvertrag des Freistaats Bayern in gleicher Weise wie alle anderen berechtigten Vereine.
  • Denn: Mit der Formel „Vier für alle“ decken wir alle berechtigten Organisationen Bayerns, die die Voraussetzungen erfüllen, ab. Sie alle können für Veranstaltungen, die nicht in ihren eigenen Pauschalverträgen enthalten sind, den bayerischen Pau-schalvertrag nutzen.
  • Das vergangene Jahr hat gezeigt: Niemand geht leer aus! Das gesamte bayerische Ehrenamt profitiert von dem erzielten Vertragsabschluss!

 

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