Wer erhält die Ehrenamtskarte?

Folgende persönliche Voraussetzungen für den Erhalt einer Ehrenamtskarte müssen erfüllt sein:

Ehrenamtskarte

  • Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich.
  • Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Inhaber einer Jugendleiterkarte „Juleica" erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte
  • Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung und aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich
  • Als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren.
  • Teilnehmer an einem Freiwilligendienst. Die Beantragung muss erfolgen, solange der Antragsteller noch aktiv im Freiwilligendienst ist.
  • Wohnsitz in der Stadt Kaufbeuren oder die ehrenamtliche Tätigkeit wird im Stadtgebiet Kaufbeuren ausgeübt.

Ehrenamtskarte Gold

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern erhalten eine goldene Ehrenamtskarte
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehr-Ehrenzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des Bayerischen Innenministeriums für 25- bzw. 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben, erhalten eine goldene Ehrenamtskarte
  • Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren.
  • Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre mindesten 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren
  • Wohnsitz in der Stadt Kaufbeuren oder die ehrenamtliche Tätigkeit wird im Stadtgebiet Kaufbeuren ausgeübt.

Die Ehrenamtskarte ist drei Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Zeit muss sie erneut beantragt werden. Sie ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Die goldene Ehrenamtskarte ist unbegrenzt gültig.

 

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